AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen w2med.de – Dr. med. Wiltert Wilts


§ 1 Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Konsultation von Dr. med. Wiltert Wilts als Hypnotherapeut und damit für in diesem Kontext erbrachte Dienstleistungen zwischen Dr. med. Wiltert Wilts, nachfolgend „Hypnotherapeut“ genannt und dem Patienten / der Patientin bzw. dem Klienten / der Klientin, nachfolgend Px genannt.


1.2 Für die Konsultation von Dr. med. Wiltert Wilts als HNO-Arzt im Rahmen der Sprechstunden der HNO-Praxis (Kasse, Privat, BG und Vergleichbares) gelten andere Geschäftsbedingungen.


1.3 Für Coaching und Seminare gelten andere Geschäftsbedingungen.


§ 2 Vertragsschluss


2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Buchungen von Terminen

  • über unser Portal https://www.w2med.de bzw. https://www.w2hypnoseplus.de
  • per Email sowie
  • per Telefon / Smartphone
  • Soziale Medien


2.2 Die Präsentation der Dienstleistung in unserem Portal stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Mit der Anfrage der gewünschten Dienstleistung, gibt Px ein für ihn vorläufiges Angebot auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ab.


2.3 Durch Bestätigung und Terminvereinbarung kommt ein Vertragsverhältnis zustande.


2.4 Die Vereinbarung einer Hypnosesitzung für Dritte ist ausgeschlossen.


§ 3 Leistungsumfang, Leistungserbringung


3.1 Geschuldet ist das ernsthafte Bemühen des Hypnotherapeuten, Px zu helfen, in einen hypnotischen Zustand zu gelangen und das Ziel zu erreichen. Der Erfolg kann nicht versprochen / gewährleistet werden und ist nicht Teil der Vertragsbeziehung.


3.2 Der Leistungsort ist Sitz des Hypnotherapeuten. Es kann Abweichendes vereinbart werden. Gegebenenfalls werden Reisekosten in Rechnung gestellt.


3.3 Die Leistung des Therapeuten besteht in der Durchführung einer Hypnosesitzung, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. "Hypnosesitzung" steht hierbei nicht ausschließlich für Hypnose im engeren Sinn, sondern auch für den Yager Code, EFT u.a., soweit entsprechend vereinbart. Der Tag und die Dauer (Termin der Hypnosesitzung) werden vorab vereinbart. Eine Verlängerung oder Verlegung der Sitzung, aufgrund einer Verspätung d. Px oder der Nichtwahrnehmung des Termins ist grundsätzlich nicht möglich.


§ 4 Vergütung, Fälligkeit


4.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der aktuellen Preisliste oder kann individuell vereinbart werden.


4.2 Die Bezahlung kann grundsätzlich in Bar, per paypal oder per Überweisung erfolgen.


4.3 Termine in Präsenz: Bei Bezahlung per paypal oder per Überweisung ist der Rechnungsbetrag spätestens drei Tage vor der Hypnosesitzung fällig. Die Bezahlung in bar ist vor der Hypnosesitzung fällig.


4.4 Termine online (Videosprechstunde, Videokonferenz): Bei Bezahlung per paypal per Überweisung oder in bar ist der Rechnungsbetrag bis spätestens drei Tage vor der Hypnosesitzung fällig.


4.5 Pakete von mehreren Hypnosesitzungen (Präsenz, online): Bei Bezahlung per paypal, per Überweisung oder in bar ist der gesamte Rechnungsbetrag bis spätestens drei Tage vor der ersten Hypnosesitzung fällig.


4.6 Lässt Px den Termin der Hypnosesitzung ohne rechtzeitige Absage oder Verlegung verstreichen, stellt dies einen einseitigen Vertragsbruch dar und der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig.


4.7 Eine rechtzeitige Absage oder Verlegung i.S. von § 4.5 ist gegeben, wenn die Absage bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgt.


4.8 Ist der Ausfall einer Hypnosesitzung nachweislich durch einen vom Hypnotherapeut zu vertretenden Grund bedingt, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.


4.9 Die Mindestvergütung einer Sitzung beträgt 120,- EUR entsprechend einer Stunde (Preisliste) soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.


4.10 Pakete von mehreren Hypnosesitzungen (Präsenz, online): Eine Teilkündigung bzw. teilweise Stornierung eines gebuchten Pakets ist möglich, es erfolgt jedoch keinerlei Erstattung. Bei einem gebuchten Paket sind die Termine innerhalb von 9 Monaten nach der ersten Hypnosesitzung abzurufen/zu vereinbaren. Ein gebuchtes Paket ist nicht auf Dritte (andere) übertragbar.


§ 5 Haftung


5.1 Die Haftung des Hypnotherapeuten ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf den gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt.


5.2 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt bestehen.


§ 6 Mitwirkung d. Px


6.1 Px ist ausdrücklich verpflichtet, dem Hypnotherapeuten vor der Terminvereinbarung mitzuteilen, ob körperliche oder geistige Erkrankungen vorliegen oder in der Vergangenheit geistige Erkrankungen vorgelegen haben.


6.2 Die Wahrscheinlichkeit eines Hypnoseerfolges wird erhöht, soweit Px den Anweisungen des Hypnotherapeuten Folge leistet.


§ 7 Sitzungsabbruch, Ablehnung


7.1 Der Hypnotherapeut ist berechtigt, eine laufende Sitzung abzubrechen, sofern er Kenntnis erlangt, dass Px eine nach Ziffer 6.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehende Pflicht verletzt hat.


7.2 Der Hypnotherapeut ist berechtigt, nach subjektiven Erwägungen eine Anfrage abzulehnen oder eine Sitzung abzubrechen, sofern für eine der Vertragsparteien ein berechtigtes Interesse an dem Abbruch besteht. Ein berechtigtes Interesse kann das Nichtbestehen eines notwendigen Vertrauensverhältnisses darstellen.


7.3 Wird die Hypnosesitzung nach Beginn der Sitzung durch d. Px oder den Hypnotherapeuten abgebrochen, so wird die Mindestvergütung nach § 4.8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen fällig.


§ 8 Datenschutz (die Datenschutzerklärung ist hier einsehbar)


8.1 Px wünscht eine oder mehrere Sitzung(-en), mit einer im Vorfeld bestimmten Personenanzahl, durch den Hypnotherapeuten. Zu deren Umsetzung, insbesondere Vorbereitung und Kontaktaufnahme, soll der Hypnotherapeut, bzw. seine Angestellten, alle erforderlichen Daten von Px erhalten und speichern dürfen.

Hypnotherapeut im Sinne dieser Bestimmung ist Dr. med. Wiltert Wilts


8.2 Px willigt mit der Anfrage ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch gegebenenfalls Gesundheitsdaten, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem Hypnotherapeuten gespeichert und zum Zwecke der Verwaltung und Durchführung vom Hypnotherapeut persönlich und seinen Angestellten verarbeitet werden dürfen.


8.3 Die Patientendaten werden nach der letzten Hypnose-Sitzung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.


8.4 Px hat jederzeit das Recht, sich über den Ort und den Umfang der gespeicherten Daten zu informieren, weiterhin wird der Patient auf seine Rechte auf Löschung, Sperrung und Änderung seiner Daten informiert.


8.5 Px kann vor der Hypnosesitzung der Audio- oder Videoaufzeichnung widersprechen.


§ 9 Dokumentation


9.1 Der Hypnotherapeut dokumentiert die einzelnen Sitzungen schriftlich, i.d.R. in der Praxis-Software, und / oder auf Audio- oder Videoaufzeichnungen. Zweck der Dokumentation ist sicherzustellen, dass keine Rechte oder Rechtsgüter von Px und des Hypnotherapeuten verletzt, beeinträchtigt oder in sonstiger Weise angegriffen werden.

Weiterhin werden diese Dokumentationen bei Bedarf als Beweismittel der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung vorgelegt.


9.2 Die Dokumentation ist für Px auf Wunsch einsehbar.


9.3 Eine Veröffentlichung der Audio- oder Videoaufzeichnungen findet ausdrücklich nicht statt. Abweichendes kann zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.


§ 10 Schlussbestimmungen


10.1 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.


10.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder im Fall der Lücke, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.


10.3 Gerichtsstand ist Bremen.


Stand: Juni 2023

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